Pflegeberatung nach §37 (3) SGB XI
Pflegebedürftige können anstatt der häuslichen Pflegehilfe durch die Sozialstation auch Pflegegeld wählen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson (Privatperson) in geeigneter Weise selbst sicherstellt.
Der Pflegebedürftige ist verpflichtet, bei Pflegestufe I und II einmal halbjährlich, bei Pflegestufe III vierteljährlich, einen Pflegedienst, der Vertragspartner der Pflegekasse ist, zur Qualitätssicherung zu beauftragen. Der professionelle Einsatz dient der Beratung der pflegenden Angehörigen und soll die Qualität innerhalb der häuslichen Pflege sichern. Die Kosten dieses Pflegeeinsatzes übernimmt die Pflegekasse.
Ziel dieser Beratungen, "Pflegeeinsätze" oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist einerseits die Beratung, anderseits praktische Tipps im Umgang mit dem Pflegebedürftigen, vor Ort zu vermitteln. Häufig werden in der Praxis Fragen zu Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken, zur Schmerztherapie oder andere Themen angesprochen.
Kontakt: Antje Alex