Verhinderungspflege
Ist ein Angehöriger eines Pflegebedürftigen im Urlaub oder wegen Krankheit verhindert, die Pflege selbst durchzuführen, zahlt die Pflegeversicherung für die Zeit der Abwesenheit unsere Leistungen (Verhinderungspflege). Bis zu 1.612,00 € pro Kalenderjahr werden übernommen, ohne dass Sie Zuzahlungen leisten müssen.
Seit dem 01.01.2015 besteht die Möglichkeit, die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege miteinander zu kombinieren. Somit können bis zu 50 % des Anspruchs auf Kurzzeitpflege für die Finanzierung der Verhinderungspflege verwendet werden. Insofern können Aufwendungen der Verhinderungspflege insgesamt bis zu 2.418 Euro je Kalenderjahr erstattet werden, wenn der über 1.612 Euro hinausgehende Betrag, d.h. 806 Euro noch aus dem Budget der Kurzzeitpflege zur Verfügung steht. Dieser Betrag und die Tage, für die die Finanzierung über die Kurzzeitpflege erfolgt ist, stehen für die Kurzzeitpflege nicht mehr zur Verfügung.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ermöglicht Pflegevertretung durch Betreuungskräfte oder Pflegefachkräfte der Sozialstation.
Die Vertretung kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden.
Das Jahresbudget, das die Pflegekasse für Sie bereitstellt, beeinträchtigt nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes.
Verhinderungspflegeleistungen kann erhalten, wer mindestens sechs Monate einen Angehörigen gepflegt, bzw. wenn der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate Pflegegeld bezogen hat.
Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse angemeldet werden. Unsere Pflegedienstleitungen unterstützen Sie gerne.
Praxisbeispiele
Sie pflegen einen Angehörigen und können die Pflege einen oder mehrere Tage nicht durchführen. Die Sozialstation übernimmt die Pflege und Betreuung für 4, 8 oder 10 Stunden am Tag oder in der Nacht oder rund um die Uhr. Die Leistungen der Verhinderungspflege sind auf 28 Tage pro Jahr begrenzt.
Sie pflegen einen Angehörigen, möchten aber freitagabends zu einem Kurs für rückenschonendes Arbeiten. Die Sozialstation übernimmt dann den Pflegeeinsatz.
Ihr Angehöriger kommt nach einem Krankenhausaufenthalt zurück mit vorübergehend erhöhtem Pflegeaufwand, den Sie nicht alleine leisten können.
Verhinderungspflege umfasst Betreuung, Pflege, Versorgung des Haushalts oder auch Kontrollbesuche, ob alles in Ordnung ist.